German – Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

  1. GÜLTIGKEIT DIESER BEDINGUNGEN.

Für alle Angebote, Verträge und Lieferungen gelten – unter ausdrücklicher Ablehnung aller anderen Bedingungen von Vertragsparteien und/oder Dritten – ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Einem Abnehmer, der bereits früher mit uns Geschäfte gemacht hat und aus diesem Grunde diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, wird auch bei späteren Angeboten und Geschäftsabwicklungen unterstellt, dass er über diese Bedingungen und deren Gültigkeit informiert ist.

 

  1. ANGEBOTE.

Alle Angebote und/oder Offerten sind unverbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn ein Angebot unverbindlich abgegeben wird und vom Abnehmer angenommen wird, haben wir das Recht, das Angebot innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Angebotsannahme zu widerrufen. Mündliche Angebote sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

 

  1. VERTRAG.

Der Vertrag wird für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend. Der Text dieser Bestätigung ist für den Inhalt des Vertrages ausschlaggebend. Wird gegen den Inhalt unserer Bestätigung innerhalb von acht Tagen nach deren Erhalt kein Protest eingelegt, dann ist diese für den Abnehmer bindend. Jeder mit uns abgeschlossene Vertrag enthält die aufhebende oder aufschiebende Bedingung –diese Wahl liegt bei uns ‑ dass eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Abnehmers nachgewiesen sein muss, was ausschließlich unserer Beurteilung unterliegt. Informationen in Bezug auf das Angebotene wie Rezeptur, Struktur, Qualität usw., so wie dies von uns im Angebot mitgeteilt wurde, sind für uns bindend, wobei die Vertragsparteien davon ausgehen, dass geringe Abweichungen, die der Essenz des Verkauften keinen Abbruch tun, zulässig sind. Bei der Stornierung eines Auftrags durch den Abnehmer werden diesem alle getätigten Kosten sowie ein Schadenersatz in Rechnung gestellt.

 

  1. PREISE.

Alle vereinbarten Preise sind bindend, außer wenn die Preise für Rohstoffe oder Halbfabrikate, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Steuerabgaben, Fracht und/oder andere Kosten nach der Angebotsabgabe Erhöhungen von mehr als 10 % unterliegen. Diese Erhöhungen werden dann weiterberechnet. Bei einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach dem Vertragsabschluss hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung aufzulösen, sofern noch nicht zu einer Lieferung übergegangen wurde. Im Falle einer Preiserhöhung, die wir behördlicherseits vornehmen müssen, kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. Die Zahlung eines eventuellen Mehrpreises aufgrund dieses Artikels muss gleichzeitig mit dem Hauptbetrag erfolgen.

 

  1. LIEFERUNG.

Die Lieferungen erfolgen ab Fabrik. Zusätzliche Transportkosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Das Einladen erfolgt auf unsere Gefahr. Der Transport und das Ausladen erfolgen auf Gefahr des Abnehmers. Die Lieferzeit der Produkte beginnt zu dem Zeitpunkt, da wir den Auftrag erhalten haben. Angegebene Lieferzeiten enthalten keine Ausschlussfrist. Der Abnehmer ist verpflichtet, seine Instruktionen für die Lieferung vollständig und rechtzeitig mitzuteilen, sodass wir innerhalb der vereinbarten Frist liefern können. Geliefert wird in Verpackungen und mit Labels, so wie dies vorab vereinbart wurde. Wenn unverpackt geliefert wird, muss der Abnehmer für saubere Transportmittel und Lagersilos sorgen. Wir haben das Recht, die Produkte eher oder später als vereinbart zu liefern und eventuell in Teillieferungen. Wenn wir nicht in der Lage sind, unseren Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen, werden wir den Abnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, und zwar unter Angabe des Zeitraums, um den der Liefertermin erwartungsgemäß überschritten werden wird. Bei nicht rechtzeitigen Lieferungen müssen wir dennoch schriftlich vom Abnehmer in Verzug gesetzt werden und muss uns eine den Umständen entsprechende Frist eingeräumt werden, innerhalb der wir liefern können, ohne dass wir innerhalb dieser Frist schadenersatzpflichtig sind. Wenn eine Ausschlussfrist vereinbart wurde oder aber wenn vom Abnehmer eine Ausschlussfrist vorgegeben wurde, haben wir das Recht, die Lieferung auszusetzen bzw. den Vertrag aufzulösen – diese Wahl liegt bei uns – wenn es sich um höhere Gewalt, wie in diesen Bedingungen beschrieben, handelt und uns ein Versäumnis bei der Ausführung des Vertrags somit nicht angelastet werden kann. Die Dauer der Aussetzung hängt von der Dauer der Umstände ab, die diese höhere Gewalt verursachen, in dem Sinne, dass, falls die Umstände länger als 4 Wochen andauern, der Abnehmer das Recht hat, den Vertrag aufzulösen. In diesem Falle sind wir nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Wenn eine Ausschlussfrist vereinbart wurde oder vom Abnehmer eine Ausschlussfrist vorgegeben wurde, innerhalb derer wir liefern müssen, und die Lieferung bleibt aus, dann sind wir zur Erstattung des seitens des Abnehmers erlittenen Schadens verpflichtet, unter Beachtung dessen, was diesbezüglich in diesen Bedingungen festgelegt wurde.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT.

Solange wir keine vollständige Zahlung erhalten haben, bleiben die gelieferten Produkte, egal ob verarbeitet und unverarbeitet, unser Eigentum. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn aus anderen Gründen noch eine Forderung des Abnehmers offen ist. Wir haben das Recht, unsere Produkte zurückzunehmen, wenn der säumige Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, liquidiert, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhalten hat, sich in Konkurs befindet oder seine Güter beschlagnahmt wurden. Alle Verfügungen in Bezug auf die gelieferten Produkte, darin eingeschlossen die Sicherheitsstellung dieser Güter zugunsten von Dritten (z. B. Verpfändung), sind dem Abnehmer verboten, solange er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Der Abnehmer darf die Produkte, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, nur in der normalen Ausübung seines Betriebs weiterverkaufen, in welchem Falle der Abnehmer verpflichtet ist, die Produkte unter Bedingung des Eigentumsvorbehalts anzuliefern.

 

  1. REKLAMATIONEN.

Der Abnehmer muss die angelieferten Produkte unverzüglich auf Menge, Gewicht, Art, Zusammensetzung, Stabilität und andere Eigenschaften kontrollieren oder kontrollieren lassen und uns eventuelle Abweichungen unverzüglich melden, dies mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung. In jedem Falle muss die Beurteilung, ob die Produkte den diesbezüglichen Vereinbarungen entsprechen, in dem Zustand erfolgen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Anlieferung befinden. Alle Beanstandungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt der Anlieferung schriftlich an unsere Adresse erfolgen; spätere Reklamationen brauchen von uns nicht mehr behandelt zu werden. Falls der Abnehmer nicht innerhalb dieser Frist reklamiert hat, wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer das Gelieferte in jeglicher Hinsicht als ordnungsgemäß angenommen hat. Produkte, die vom Abnehmer reklamiert wurden, müssen von diesem ungenutzt, unvermischt und unbearbeitet dem Verkäufer an einer dazu geeigneten Stelle zur Verfügung gestellt werden, dem ein ungehinderter Zugang gewährt werden muss. Eine eventuelle Bemusterung wird durch eine beeidigten Probenentnehmer oder einen anderen dazu befugten Sachverständigen – dieses nach Wahl des Verkäufers – erfolgen; die im Auftrag von beiden Parteien versiegelten Proben erbringen für beide Parteien den unwiderlegbaren Beweis in Bezug auf Zusammensetzung, Qualität und Zustand der Produkte zum Zeitpunkt der Probeentnahme. Mit der Untersuchung der Proben wird das Centraal Instituut voor Voedingsonderzoek in Zeist, Niederlande, oder ein anderes vom Verkäufer anzugebendes dazu geeignetes neutrales Institut beauftragt. Der Auftraggeber der Bemusterung trägt die Kosten für die Bemusterung und die Untersuchung. Retoursendungen müssen franko erfolgen und sind nur nach Zustimmung unsererseits zulässig. Das Risiko der Retoursendungen trägt der Käufer.

 

  1. GARANTIE.

Unsererseits werden das Gewicht, die Qualität und die Zusammensetzung der Produkte garantiert, so wie dieses auf Labeln oder Lieferscheinen angegeben ist. Der Garantieanspruch erlischt, sobald die Produkte verarbeitet oder mit anderen von Dritten gelieferten Produkten vermischt werden. Die Garantie gilt nur dann, wenn unsere Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen, (sowohl finanzieller als auch sonstiger Art) aus welchem Vertrag zwischen ihr und uns auch immer, erfüllt hat.

 

  1. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ.

Wir haften nur für die Zusammensetzung unserer Produkte, solange diese sich in der ursprünglichen Verpackung befinden und das äußerste Verbrauchsdatum nicht überschritten ist. Für unverpackte Produkte gilt unsere Haftung für das Gewicht, die Qualität und die Zusammensetzung, so wie dieses in den Lieferscheinen angegeben ist. Wir haften nicht für Schadenersatzansprüche, die als direkte oder indirekte Folge von höherer Gewalt, wie in diesen Bedingungen beschrieben, oder aufgrund von Taten oder Nachlässigkeiten des Abnehmers oder dessen Untergebenen entstanden sind. Ein Schadenersatz kann nur dann bis zum maximalen Umfang beansprucht werden, wenn unsere Versicherung dieses deckt. Jede andere Forderung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Jede Forderung in Bezug auf Betriebsschäden oder andere indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Jede Forderung auf Schadenersatz aufgrund der Haftung des Verkäufers in Bezug auf Mängel der angelieferten Produkte verjährt durch den Ablauf des Haltbarkeitsdatums mit einem maximalen Zeitraum von acht (8) Monaten nach Lieferung.

 

  1. BEZAHLUNG.

Die Bezahlung muss ohne Abzug irgendwelcher Nachlässe erfolgen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechungsdatum. Eine Kompensation ist nicht zulässig. Wenn uns nach dem Versand unserer Produkte bekannt wird, dass der Abnehmer in ungünstigen finanziellen Umständen verkehrt, sind wir berechtigt, entweder eine sofortige Bezahlung oder eine  Sicherheitsleistung zu verlangen. Wenn die Zahlung des verschuldeten Betrages nicht innerhalb der Frist bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, dem Abnehmer Zinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zu berechnen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Wir sind ferner berechtigt, neben dem Rechnungsbetrag und den Zinsen sowohl alle gerichtlichen als auch außergerichtlichen Kosten, die durch die Nichtbezahlung verursacht wurden, vom Abnehmer einzufordern. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von 500 Euro. Aus der alleinigen Tatsache, dass wir beim Inkasso die Hilfe eines Dritten hinzuziehen, ergeben sich die Höhe und die Verpflichtung zur Bezahlung der außergerichtlichen Kosten.

 

  1. HÖHER GEWALT.

Auβergewönliche Umstände wie u.a. Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderung durch dritte, Behinderung des Transports im Allgemeinen , vollständige oder teilweise Arbeitseinstellungen, Aufruhr, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hierzulande als auch im Herkunftsland der Produkte, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung der Produkte während des Transports zu oder zum Abnehmer, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung von Gütern durch unsere Lieferanten, Export- und Importverbote, vollständige oder teilweise Mobilmachung, behindernde Maβnahmen einer Obrigkeit, Brand, Störungen und Unfälle in unserem Betrieb oder in Transportmitteln, das Auferlegen von Abgaben oder andere Maβnahmen, die eine Änderung der tatsächlichen Umstände mit sich bringen, im Algemeinen Situationen, in denen von uns nicht erwartet werden kann, dass wir (rechtzeitig) unsere Leistung erbringen, und ein höhere Gewalt, die uns von unserer Verpflichtung zu einer (rechtzeitigen) Lieferung entbindet, ohne dass de Abnehmer irgendeinen Schadenersatzanspruch welcher Art auch immer geltend machen kann. Wir sind in diesen oder derartigen Fällen berechtigt, dies ganz in unserem eigenen Ermessen, den Kaufvertrag nach einer angemessenen Frist ohne Verpflichtung  zur Zahlung eines Schadenersatzes aufzulösen oder aber zu verlangen, dass der Vertrag den Umständen angepasst wird.

 

  1. STREITIGKEITEN, ANWENDBARES RECHT UND WAHL DER ZUSTELLUNGSANSCHRIFT.

Für diesen Vertrag gilt das niederländische Recht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertrag werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Richter des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, außer wenn die Parteien doch noch eine Mediation, ein Schiedsgerichtsverfahren oder den bindenden Entscheid eines Dritten vereinbart haben sollten. Die Parteien wählen dafür die Zustellungsanschrift beim Verkäufer.